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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 52 Bewährungshilfe

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
16
II.
Verfahrensrechtliches
79

I. Allgemeines

1

§ 52 umschreibt allgemein die Aufgaben des Bewährungshelfers. Die näheren Vorschriften hierzu sind dagegen im Bewährungshilfegesetz (BGBl 1969/146 idgF) enthalten.

2

Die Bewährungshilfe wird von hauptamtlich oder ehrenamtlich tätigen Bewährungshelfern ausgeübt, wobei am Sitz jedes in Strafsachen tätigen Gerichtshofes erster Instanz für den Sprengel dieses Gerichtshofes eine Dienststelle für Bewährungshilfe einzurichten ist. Die Führung der Bewährungshilfe kann aber auch privaten Vereinigungen übertragen werden.

3

In der Entscheidung, mit der Bewährungshilfe angeordnet wird, wird – im Gegensatz zu einer früheren Fassung – nicht auch die Person des Bewährungshelfers bestimmt; vielmehr ist dies die Aufgabe des Leiters der Dienststelle für Bewährungshilfe, in deren Sprengel der Rechtsbrecher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (vgl § 16 BewHG). Die bestellte Per...

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