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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 311 Falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt

Christoph Aichinger

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tatsubjekt
2, 3
III.
Tatobjekt
4
A.
Öffentliche Urkunden
58
B.
Öffentliche Beglaubigungszeichen
9
IV.
Äußere Tatseite
1016
V.
Innere Tatseite
VI.
Strafe
VII.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
1924

I. Allgemeines

1

Auch die Falschbeurkundung im Amt war nach dem StG als Fall eines Missbrauchs der Amtsgewalt (§ 102 Abs 1 lit b StG) gestaltet und ist nunmehr im StGB – unter Verzicht auf das Erfordernis eines Schädigungsvorsatzes – selbständig vertypt.

II. Tatsubjekt

2

Täter kann nur ein Beamter (iSd § 74 Z 4) sein (echtes Amtsdelikt). Nach der RV 1971 sollten auch Notare Deliktssubjekt sein, der JA hat § 311 jedoch auf Beamte iSd § 74 Z 4 beschränkt; ein Notar ist daher nur dann Tatsubjekt, wenn er als Gerichtskommissär tätig wird, nicht aber, wenn er öffentliche Urkunden errichtet (aA Ber...

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