StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 308 Verbotene Intervention
Schrifttum
Brandstetter, Interventionen: Was ist noch erlaubt? RechtsBlatt 2013/21/01; Flatz, Die verbotene Intervention – Wann ist Einflussnahme ungebührlich? ecolex 2013, 11; Heigenhauser, Urgenz des Rechtsanwalts bei Behörden: strafbar gemäß § 308 StGB (verbotene Intervention)? AnwBl 2010, 63; Höcher, Die Verbotene Intervention – eine Bestimmung im Wandel der Zeit, ecolex 2013, 7; Höcher, Erlaubte Einflussnahme und Verbotene Intervention, in: BMJ (Hrsg), 42. Ottensteiner Fortbildungsseminar aus Strafrecht und Kriminologie 2014, 21; Höcher, Erlaubte Einflussnahme und Verbotene Intervention, ÖJZ 2015, 1083; Krakow/Flatz, Die Verbotene Intervention – Wann ist Einflussnahme ungebührlich? ecolex 2013, 11; Lansky/Egger/Köppl, Lobbying und Recht (2013); Limberg, Nicht(igkeit) nach dem Lobbyinggesetz! ecolex 2013, 4; Zartl, Das neue LobbyG, RdM-Ö&G 2013/2; s im Übrigen bei § 302 und § 304.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Tatsubjekt | |
III. | Äußere Tatseite | |
IV. | Innere Tatseite | |
V. | Abgrenzung | |
VI. | Strafe |
I. Allgemeines
1
Erstmals wurde in Art IV des AKorrG 1964, BGBl 1964/116, die vorteilsgebundene Intervention unter Strafe gestellt, diese Bestimmung wurde im Wes...