StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 50 Erteilung von Weisungen und Anordnung der Bewährungshilfe
Schrifttum
Einem/Mann, Bewährungshilfe – Strafvollzug in Freiheit, RZ 1977, SondNr 60; Mann, Erfahrungen mit der Bewährungshilfe im Hinblick auf § 51 der RV, NStR I, 125; Mirecki, Organisatorische und dienstrechtliche Besonderheiten im Bewährungshilferecht, ÖJZ 1987, 615; Mirecki-Preiß, Grundriß des österreichischen Bewährungshilferechts (1985); Müller-Dietz, Strukturen und Handlungsmuster der Bewährungshilfe – Zum Verhältnis zwischen hauptamtlicher und ehrenamtlicher Bewährungshilfe, ÖJZ 1985, 577; Obendorf, Weisungen – ein Instrument des Richters zur Sicherung des Strafzwecks, RZ 1977, SondNr 41; Purzner, Die Bedeutung der fallbezogenen Weisung bei Maßnahmefällen nach § 21 Abs 1 StGB, RZ 1979, 197; Rieder, Bedingte Strafnachsicht, bedingte Entlassung und Weisungen, NStR I, 91; Schilder, Der Strafvollzug in Freiheit. Die Entwicklung der bedingten Verurteilung und der Bewährungshilfe in Österreich unter Berücksichtigung der Entwicklung in Deutschland, in: Broda-FS (1976), 267; Schilder, Die Bewährungshilfe (1982); Schindler, Bewährungshilfe als Herausforderung der Strafrechtspflege, ÖJZ 1978, 391.
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Das StGB hat sowohl das Institut der Weisung...