TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 296 Tätige Reue

Peter Zöchbauer/Daniel Bauer

1

Die Strafbarkeit nach § 295 ist aufgehoben, wenn der Täter

1.

freiwillig

2.

das Beweismittel dem Gericht, der Staatsanwaltschaft, der Verwaltungsbehörde oder der Kriminalpolizei zu einer Zeit vorlegt, da es bei der betreffenden Entscheidung oder Verfügung noch berücksichtigt werden kann.

2

Anders als § 294 Abs 2 lässt § 296 das freiwillige und ernstliche Bemühen um die Beseitigung der Gefahr, wenn diese ohne sein Zutun bereits beseitigt ist, nicht genügen (EBRV 1971, 446; krit hiezu: Pallin, WK § 296 Rz 4; Hinterhofer/Rosbaud, BT II6 § 295, 296 Rz 14). Das Vorliegen einer planwidrigen Lücke als Voraussetzung für eine analoge Anwendung des § 294 Abs 2 wird von Plöchl/Seidl in WK2 § 296 Rz 6 verneint.

StGB | Strafgesetzbuch

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.