StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 293 Fälschung eines Beweismittels
Schrifttum
Baritsch/Helmreich, Vortäuschen der Arbeitsunfähigkeit strafbar? ecolex 2003, 541; Kienapfel, Die Beweismitteldelikte der Regierungsvorlage 1971 (Alternativ-Entwurf), ÖJZ 1973, 568; ders, Vorschläge zur Abänderung des Besonderen Teils. RZ 1981, 117; Lesigang, Strafrechtliche Anmerkungen zur ärztlichen „Lugurkunde“, ecolex 2010, 116; Mayerhofer, Die Grenzen der straflosen Verteidigung gegen die staatliche Strafverfolgung, ÖJZ 1973, 375; Schmoller, Urkunden als „falsches Beweismittel“? JBl 1993, 223; Stohanzl, Die Auflösung des bisherigen Betrugsbildes, NStR II, 19; Wanek, Zur Strafbarkeit der sogenannten Lugurkunde (2007).
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Tatobjekt | ||
III. | Äußere Tatseite | ||
IV. | Innere Tatseite | ||
A. | Abs 1 | ||
B. | Abs 2 | ||
V. | Versuch – Vollendung | ||
VI. | Konkurrenz bzw Abgrenzung | ||
VII. | Strafe | ||
VIII. | Tätige Reue |
I. Allgemeines
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Während die Bestimmungen der § 288, 289 und 292 dem Schutz der Rechtspflege vor falschen Beweisaussagen (einschließlich falscher Sachverständigenbefunde und -gutachten) und die Bestimmungen der § 223 ff dem Schutz des Rechtsverkehrs vor Fälschung und Verwendung verfälschter Absichtsurkunden, Daten und öffentlicher...