StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 47 Entlassung aus einer mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme
Schrifttum
Eder-Rieder, Die freiheitsentziehenden vorbeugenden Maßnahmen (1985); Eder-Rieder/Mitterauer, Alternativen zur Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB, ÖJZ 1999, 595; Eder-Rieder/Mitterauer, Bedingte Nachsicht der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB, ÖJZ 2008, 50; Gratz, Die Praxis des Maßnahmevollzugs an entwöhnungsbedürftigen Rechtsbrechern (1976); Gross-Pfolz, Psychiatrische Probleme der bedingten Entlassung geistig abnormer Rechtsbrecher, Forensia 1975/76 (3), 191; Haberler, Die bedingte Entlassung aus einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB, Forensia 1975/76 (3), 208; Haller, Die Unterbringung psychisch abnormer Rechtsbrecher nach dem Strafrechtsänderungsgesetz 2001, RZ 2002, 102; Harrer, Kriminalprognose, RZ 1977, SondNr 32; Kresnik, Die bedingte Entlassung aus kriminalpolitischer Sicht, RZ 1977, SondNr 36; Mathiaschitz, Allgemeine Betrachtungen der forensisch-psychiatrischen Beurteilung nicht geisteskranker inhaftierter Gesetzesbrecher hinsichtlich einer eventuellen bedingten Entlassung, Forensia 1975/76 ...