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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 282a Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat iSd § 278c Abs 1 Z 1 bis 9 oder 10 (Abs 1)
A.
Äußere Tatseite
35
B.
Innere Tatseite
6
C.
Abgrenzung
7
III.
Gutheißung einer terroristischen Straftat iSd § 278c Abs 1 Z 1 bis 9 oder 10 (Abs 2)
A.
Äußere Tatseite
8
B.
Innere Tatseite
9
IV.
Strafe

I. Allgemeines

1

§ 282a enthält eine Spezialregelung gegenüber § 282 im Hinblick auf terroristische Straftaten im Sinn der § 278c Abs 1 Z 1 bis 9 und 10. Die dortige Z 9a verweist auf § 282a, der somit auch eine terroristische Straftat ist; die Ausnahme verhindert eine sinnlose Verdoppelung.

2

Es sind zwei Deliktsfälle zu unterscheiden:

  • die Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat iSd § 278c Abs 1 Z 1 bis 9 oder 10 (Abs 1) und

  • die Gutheißung einer terroristischen Straftat iSd § 278c Abs 1 Z 1 bis 9 oder 10 (Abs 2).

II. Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat iSd § 278c Abs 1 Z 1 bis 9 oder 10 (Abs 1)

A. Äußere Tatseite

3

Tatbildlich handelt, wer qualifiziert öffentlich (wie § 111 Abs 2, außer dass es keiner breiten Öffentlichk...

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