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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 278b Terroristische Vereinigung

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
13
II.
Äußere Tatseite
47
III.
Innere Tatseite
8
IV.
Konkurrenz
9
V.
Strafe
10, 11
VI.
Im Ausland begangene Taten

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung wurde durch BGBl I 2002/134 eingefügt; mit dieser Bestimmung soll der Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung umgesetzt werden (Fabrizy, StGB12 § 278b Rz 1; Plöchl, WK2 § 278b Rz 2). Wie die § 277, 278 und 278a erfasst auch dieses Delikt Vorbereitungshandlungen, und zwar in Bezug auf die in § 278c genannten terroristischen Straftaten und die in § 278d genannte Terrorismusfinanzierung. Die Kataloge dieser Terrorismus betreffenden Delikte sind nicht miteinander abgestimmt, wie auch all diese Organisationsdelikte nicht miteinander abgestimmt sind. Grund dafür ist auch, dass verschiedene Vorgaben umgesetzt wurden, und dabei nicht unbedingt versucht wurde, innerstaatlich eine Vereinheitlichung zu schaffen.

2

§ 278b kennt insgesamt drei Tatbestände: das Anführen einer terroristischen Vereinigung (Abs 1, 1. Fall), die Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als deren Mitglied (Abs 2) und das Anführen einer terror...

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