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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 278a Kriminelle Organisation

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Äußere Tatseite
27
III.
Innere Tatseite
8
IV.
Konkurrenz
9
V.
Strafe
VI.
Straflosigkeit durch Verweis auf § 278 Abs 4
A.
Alle Mitglieder
B.
Einzelne Mitglieder
VII.
Im Ausland begangene Taten

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung wurde durch BGBl 1993/527 eingefügt und seitdem dreimal reformiert. Wie die § 277 und 278 erfasst auch dieses Delikt Vorbereitungshandlungen in Bezug auf die in Z 1 genannten Delikte und normiert deren selbständige Strafbarkeit. Die Bestimmung wird gemeinhin als „Mafiaparagraph“ bezeichnet (Bertel/Schwaighofer, BT II12 § 278a Rz 1), wobei auch andere Organisationen in den Dunstkreis dieser Bestimmung gelangt sind (vgl zum sogenannten „Tierschützerprozess“ 15 Os 116/08k = SSt 2008/83 eine Grundrechtsbeschwerde betreffend; 278a diesbezüglich verneinend Bertel/Schwaighofer

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