StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 275 Landzwang
Schrifttum
Marschall/Vlcek, „In dubio mitius“ als Auslegungsgrundsatz im neuen Strafrecht, ÖJZ 1974, 389, 425, 449; Ogris, Der Landzwang in Geschichte und Gegenwart, in Olechowski (Hrsg), Elemente europäischer Rechtskultur. Rechtshistorische Aufsätze aus den Jahren 1961–2003 (2003) 611; Schwaighofer, Gefährliche Drohung oder Warnung? – Zur Strafbarkeit des Vortäuschens einer Gefahr, JSt 2005, 86.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Tatobjekt | |
III. | Äußere Tatseite | |
IV. | Innere Tatseite | |
V. | Abgrenzung | |
VI. | Strafe | |
VII. | Qualifikationen |
I. Allgemeines
1
Während das StG die Bedrohung eines unbestimmten Personenkreises in § 99 der Individualbedrohung gleichsetzte, sind im StGB die beiden Deliktsfälle systematisch getrennt: § 107 erfasst die Individualbedrohung und § 275 pönalisiert die Kollektivbedrohung (Plöchl, WK2 § 275 Rz 1).
II. Tatobjekt
2
Geschützte Objekte sind:
3
die Bevölkerung, das ist die Einwohnerschaft eines Gebietes, entweder überhaupt des Bundesgebietes oder jedenfalls von Teilen hievon, wie Länder, Bezirke, Gemeinden, auch wenn nicht jeder einzelne Einwohner die Bedrohung wahrnehmen oder erfassen kann (vgl RZ 1977/114 = SSt 48/43; Plöchl, WK2 § 275 Rz 3; Oshidari/Althub...