zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 271 Verstrickungsbruch

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tatobjekt
2
III.
Tatsubjekt
3
IV.
Äußere Tatseite
46
V.
Innere Tatseite
7
VI.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
810
VII.
Straflosigkeit
VIII.
Strafe
IX.
Tätige Reue

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung entspricht im Wesentlichen dem früheren § 3 ExVG. Geschütztes Rechtsgut ist das durch die behördliche Pfändung oder Beschlagnahme entstandene öffentlich-rechtliche Gewaltverhältnis, nicht aber das Vermögensrecht desjenigen, zu dessen Gunsten die Pfändung erfolgte (vgl hiezu § 162 – Vollstreckungsvereitelung).

II. Tatobjekt

2

Objekt der Tat sind Sachen, die behördlich gepfändet oder in Beschlag genommen worden sind. Beschlagnahme ist gegenüber der Pfändung der umfassendere Begriff; sie besteht darin, dass eine Sache durch einen Amtsakt der freien Verfügung der an sich berechtigten Person entzogen und zugleich der behördlichen Verfügungsgewalt unterworfen wird. Sequestrierte Sachen zählen zu den beschlagnahmten Sachen. Eine pfandweise Beschreibung nach § 1101 ABGB erfüllt diese Voraussetzung nicht (EvBl 1991/32 = JBl 1991, 257).

III. Tatsubjekt

3

Täter kann jeder sein, nicht nur der von der Pfändung oder Beschlagnahme Betroffene.

IV. Äußere Tatseit...

StGB | Strafgesetzbuch

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.