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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 270 Tätlicher Angriff auf einen Beamten

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Tatobjekt
1, 2
II.
Äußere Tatseite
3
III.
Innere Tatseite
4
IV.
Abgrenzung
58
V.
Straflosigkeit bei formell unrechtmäßiger Amtshandlung
9
VI.
Strafe

I. Tatobjekt

1

Tatobjekt ist jeder Beamte iSd § 74 Abs 1 Z 4, soweit er Amtshandlungen setzt, aber nur während dieser Amtshandlung (vgl ÖJZ-LSK 1978/373), nicht auch wegen derselben (anders dagegen § 84 Abs 2). Amtshandlung ist iSd § 269 Abs 3 zu verstehen; vgl daher hiezu § 269 Rz 7. Die Anwesenheit zur Dienstzeit am Dienstort allein genügt nicht (14 Os 167/94).

2

Während einer Amtshandlung“ bedeutet, dass die Amtshandlung bereits begonnen haben muss und noch nicht abgeschlossen sein darf. Nach Beendigung der Amtshandlung (vgl hiezu § 269 Rz 13) begangene Tätlichkeiten gegen den Beamten können nur als Beleidigung gemäß § 115 geahndet werden. Tätlichkeiten gegen einen Beamten, der nicht eine Amtshandlung setzt, sondern andere Dienstverrichtungen vornimmt, wie etwa solche der Privatwirtschaftsverwaltung, sind stets nur nach § 115 strafbar (vgl auch Fabrizy, StGB12 § 270 Rz 3).

II. Äußere Tatseite

3

Pönalisiert ist jedertätliche Angriff gegen den Beamten. Ein tätlicher Angr...

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