StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 43a Bedingte Nachsicht eines Teiles der Strafe
Schrifttum
Bertel, Die Wiederkehr der kurzfristigen Freiheitsstrafe, ÖJZ 1987, 75; Birklbauer, Die teilbedingte Strafnachsicht – Entstehung, Intention und erste Analyse der Praxis, in: Moos-FS (1997), 83; Birklbauer, Die teilbedingte Strafnachsicht. Ein Weg moderner Kriminalpolitik (1998); Höpfel, Empfiehlt sich eine Ausgestaltung des strafrechtlichen Sanktionensystems? GA 10. ÖJT 1988; Kohlmann, Vollstreckung kurzfristiger Freiheitsstrafen – wirksames Mittel zur Bekämpfung der Kriminalität? in: Triffterer-FS (1996) 603; Pallin, Vorschlag einer kombinierten Geld-Freiheitsstrafe, AnwBl 1984, 139; Pallin, Die neue Strafrechtsreform in Österreich: Wirtschaftsstrafrecht – Strafmittelkombination – bedingte Entlassung, in: Pfeiffer-FS (1988), 119; Zipf, Teilbedingte Strafen, Probleme XIII, 109; Zipf, Kriminalpolitische Schwerpunkte der Strafrechtsreform 1987, ÖJZ 1988, 439.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |||
II. | Voraussetzungen und Varianten der bedingten Nachsicht eines Teiles der Strafe | |||
A. | Kein Ausschluss einzelner Delikte | |||
B. | Vier Varianten | |||
1. | Teilbedingte Geldstrafe (§ 43a Abs 1) | |||
2. | Kombination von unbedingter Geldstrafe und bedingt... |