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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 261 Geltungsbereich

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Geltungsbereich nach Abs 1
28
III.
Gleichstellung durch Abs 2
9
IV.
Nicht geschützte Wahlen

I. Allgemeines

1

§ 261 legt den Geltungsbereich für strafbare Handlungen bei Wahlen und Volksabstimmungen (§§ 262–268) fest, indem angegeben wird, für welche Wahlen und Abstimmungen die Straftatbestände gelten. Zuvor waren diese Tatbestände im WahlschutzG enthalten, dessen § 2 den Anwendungsbereich umschrieb (zur Entstehungsgeschichte Eder-Rieder, SbgK Vorbem § 261 ff Rz 3 ff).

II. Geltungsbereich nach Abs 1

Die Straftatbestände der § 262–268 gelten:

2

1.

für die Wahl des Bundespräsidenten (vgl hiezu das BPräsWG 1971 BGBl 57 idgF);

3

2.

für die Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern (wie Nationalrat, Landtage. Gemeinderäte; nach Bachner-Foregger, WK2 § 261 Rz 4, Eder-Rieder, SbgK § 261 Rz 9 und Fabrizy, StGB12 § 261 Rz 2 auch die Wahl der Mitglieder des Bundesrates; vgl insb die NRWO 1971, BGBl 1970/391 idgF, sowie die einzelnen Landtagswahlordnungen und Gemeindewahlordnungen);

4

3.

für die ...

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