StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 241a Fälschung unbarer Zahlungsmittel
Schrifttum
Bichler/Bödenauer, Strafrechtlicher Schutz für Zahlungskarten, ÖBA 1996, 681; Birklbauer, Die Wegnahme und Verwertung von Sparbüchern und Bankomatkarten aus strafrechtlicher Sicht, ÖJZ 1996, 775; Fellner, Die Bankomatkarte. Mißbrauch und Funktionsstörungen (2003); Judt, Zahlungskarten mit Chip in Österreich, ÖBA 1995, 862; Judt, Barzahlungen versus bargeldlosen Kartenzahlungen am POS aus risikopolitischer Sicht, ÖBA 2004, 281; Plöckinger, Die neuen Tatbestände zum Schutz unbarer Zahlungsmittel und deren Verhältnis zu den Urkunden- und Vermögensdelikten, ÖJZ 2005, 256, 281; Plöckinger, Die neuen Tatbestände zum Schutz unbarer Zahlungsmittel. Ein Danaergeschenk an die Praxis, Ottenstein 2005, 103; Reindl, Computerstrafrecht im Überblick2 (2009); Sautner, Neue Straftatbestände zum Schutz unbarer Zahlungsmittel, RZ 2004, 26; Sikora, Der strafrechtliche Schutz des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (2008); Wach, Unbare Zahlungsmittel iS des § 74 Abs 1 Z 10 StGB – droht eine Ausuferung der Strafbarkeit? RZ 2005, 130.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Tatobjekt | ||
II. | Äußere Tatseite | ||
A. | Herstellen eines falschen unbaren Zahlungsmittels | ||
B. | Verfälschen eines echten unbaren Za... |