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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 239 Vorbereitung einer Geld-, Wertpapier- oder Wertzeichenfälschung

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Tatobjekt
2
III.
Äußere Tatseite
3
IV.
Innere Tatseite
4
V.
Strafe
5
VI.
Abgrenzung
6
VII.
Tätige Reue
7

I. Allgemeines

1

Wegen der besonderen Gefährlichkeit von Geld-, Wertpapier- und Wertzeichenfälschungen werden bereits Akte der Vorbereitung – einschließlich der ansonsten grundsätzlich straflosen versuchten Beihilfe als selbständig strafbar erklärt. Das Delikt nach § 239 ist jenem nach § 227 (Vorbereitung der Fälschung öffentlicher Urkunden) nachgebildet.

II. Tatobjekt

2

Objekt sind Mittel und Werkzeuge, die nach ihrer spezifischen Zweckbestimmung dazu bestimmt sind, eine Geld-, Wertpapier- oder Wertzeichenfälschung zu ermöglichen, und darüber hinaus Hologramme oder andere der Sicherung gegen Fälschung dienende Bestandteile von Geld, eines besonders geschützten Wertpapieres oder eines amtlichen Wertzeichens (zB Sicherheitsfäden, fluoriszierende Fasern; Oshidari, SbgK § 239 Rz 10; Schroll, WK2 § 239 Rz 3). Es muss sich um spezifische Fälschungsmittel oder -werkzeuge handeln. In Betracht kommen daher nicht schlechthin alle Mittel und Werkzeuge, die zur Verwendung für den angeführten Zweck geei...

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