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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 228 Mittelbare unrichtige Beurkundung oder Beglaubigung

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Tatobjekt
2, 3
III.
Äußere Tatseite
A.
Nach Abs 1
47b
B.
Nach Abs 2
8
IV.
Innere Tatseite
9, 10
V.
Abgrenzung
1113
VI.
Konkurrenz
1416
VII.
Tätige Reue
VIII.
Strafe

I. Allgemeines

1

Im Gegensatz zur Urkundenfälschung bzw zur Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen betrifft § 228 die Herstellung einer echten Urkunde, die aber inhaltlich unrichtig ist, bzw die Anbringung eines echten, aber sachlich unrichtigen Beglaubigungszeichens. Maßgebender Strafgrund ist daher der Schutz der Urkunden-(Beglaubigungszeichen-)Wahrheit (Hinterhofer/Rosbaud, BT II5 § 228 Rz 2). Die sog Urkundenerschleichung war nach dem StG als solche nicht strafbar.

II. Tatobjekt

2

Geschützte Objekte sind:

1.

inländische öffentliche Urkunden,

2.

öffentliche Beglaubigungszeichen.

3

Nicht geschützt sind die den inländischen gleichgestellten ausländischen öffentlichen Urkunden sowie Privaturkunden. Zu den Begriffen „öffentliche Urkunde“ und „öffentliches Beg...

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