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StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)
Tipold et al

StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

Kommentar

4. Aufl. 2017

Print-ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Tipold et al - StGB | Strafgesetzbuch (Leukauf/Steininger)

§ 218 Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen

Alexander Tipold

Schrifttum

Schmoller, Zum Straftatbestand der „sexuellen Belästigung“, in: Eser-FS (2005) 617.

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Äußere Tatseite der Abs 1 und 2
2- 8
III.
Innere Tatseite
9
IV.
Abgrenzung
10- 12
V.
Strafe
VI.
Konkurrenz
VII.
Prozessuales
VIII.
Äußere Tatseite des Abs 1a
16- 21
IX.
Innere Tatseite
X.
Abgrenzung
23, 24
XI.
Strafe
XII.
Prozessuales

I. Allgemeines

1

§ 218 wurde 2004 um den Abs 1 erweitert, bei dem wohl jedenfalls der Schutz des Einzelnen im Vordergrund steht (Philipp, WK2 § 218 Rz 1; List, SbgK § 218 Rz 7; Kienapfel/Schmoller, BT III StudB2 § 218 Rz 1). Daher ist es fraglich, ob diese Bestimmung wirklich noch das Scham- und Sittlichkeitsgefühl der Allgemeinheit schützt (Vorauflage; EBRV 1971, 366). Noch mehr wird dieser Eindruck durch die Schaffung des Abs 1a durch die Reform 2015 gestärkt. Abs 1 und 1a betreffen daher Individualrechtsgüter, Abs 2 ein Allgemeinrechtsgut. Dadurch ist die Verfolgungsbeschränkung in Abs 3 leicht erklärbar.

II. Äußere Tatseite der Abs 1 und 2

2

Die Tathandlung besteht in den Abs 1 und 2 in der Vornahme einer geschlechtlichen Handlung:

  • Nach Abs 1 Z 1 wird die Handlung an einer Person v...

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