StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 212 Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses
Schrifttum
Schmoller, Unzureichendes oder überzogenes Sexualstrafrecht? StPdG XXVIII, 15 = JRP 2001, 64.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Tatsubjekt | ||
A. | Erster Deliktsfall | ||
B. | Zweiter Deliktsfall | ||
C. | Dritter Deliktsfall | ||
III. | Tatobjekt | ||
A. | Erster Deliktsfall | ||
B. | Zweiter Deliktsfall | ||
C. | Dritter Deliktsfall | ||
IV. | Äußere Tatseite | ||
V. | Innere Tatseite | ||
VI. | Strafe | ||
VII. | Konkurrenz bzw Abgrenzung |
I. Allgemeines
1
Die Bestimmung schließt an jene des § 132 III StG an. Es sind drei Deliktsfälle zu unterscheiden:
1. Deliktsfall (Abs 1 Z 1 und 2): betrifft das zwischen Eltern bzw Großeltern einerseits und dem minderjährigen Kind bzw Enkelkind andererseits bestehende Autoritäts- und Treueverhältnis sowie diesem Verhältnis ähnliche Beziehungen zwischen einer Person und einem Minderjährigen.
2. Deliktsfall (Abs 2 Z 1 und 2): betrifft den Schutz der von Ärzten, klinischen Psychologen, Gesundheitspsychologen, Psychotherapeuten, Angehörigen eines Gesundheits- und Krankenpflegeberufes oder Seelsorgern berufsmäßig betreuten Person oder in einer Erziehungsanstalt aufgenommenen Personen, unabhängig von ihrem Alter.
3. Deliktsfall (Abs 2 Z 3): betrifft den Schutz der ...