TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 31a Nachträgliche Milderung der Strafe, der Abschöpfung der Bereicherung und des Verfalls

Alexander Tipold

1

§ 19 Abs 4 enthielt früher eine dem heutigen § 31a Abs 2 entsprechende Regelung. Mit der Neuregelung der Abschöpfung der Bereicherung im Jahr 1996 wurden die Regelungen der nachtäglichen Milderung neu geordnet und in § 31a zusammengeführt (Mayerhofer, StGB6 § 31a Anm 2). Die Herabsetzung der Höhe der Tagessätze findet sich in § 31a Abs 2, die Herabsetzung der Freiheitsstrafe und der Anzahl der Tagessätze, die früher in § 410 StPO geregelt war, in Abs 1. Abs 3 – bis BGBl I 2010/108 Abs 4 – ergänzt die Regelung hinsichtlich des Verfalls. Prozessuale Regelungen finden sich in § 410 StPO. Änderungen sind nur zugunsten des Verurteilten möglich. Für die frühere Abschöpfung der Bereicherung ermöglichte ein früherer Abs 3 deren Herabsetzung.

2

Für eine Herabsetzung der Strafe (Anzahl der Tagessätze) müssen nachträglich Milderungsgründe hervortreten oder Milderungsgründe vorliegen, die im Urteilszeitpunkt noch nicht dem Gericht bekannt waren (Ratz, WK2 § 31a Rz 4) und daher nicht bei der Strafbemessung berücksichtigt wurden. Zu denken ist hierbei etwa an eine nachträgliche Schadensgutmachung (Ratz, WK2 § 31a Rz 6); eine Gesetze...

StGB | Strafgesetzbuch

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.