TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 181e Grob fahrlässiges umweltgefährdendes Betreiben von Anlagen

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Äußere Tatseite
2
III.
Innere Tatseite
3, 4
IV.
Strafe
5
V.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
6, 7
VI.
Tätige Reue
8

I. Allgemeines

1

§ 181e erfasst die fahrlässige Begehung des § 181d Abs 1 und enthält darüber hinaus die in § 181d Abs 2 genannten Qualifikationen.

II. Äußere Tatseite

2

Hins der äußeren Tatseite gelten die Ausführungen zu § 181d Rz 3 ff. Die objektive Sorgfaltswidrigkeit ist im Handeln entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag begründet. Hinsichtlich der Qualifikationen gelten die Ausführungen zu § 181d Rz 9 ff.

III. Innere Tatseite

3

Es ist Fahrlässigkeit (§ 6) erforderlich. Dabei genügt es, dass nur die potenzielle Gefährdung fahrlässig bewirkt wurde; die Tathandlung und der Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift (einen behördlichen Auftrag) können auch vorsätzlich begangen worden sein. Zur Irrtumsregelung s § 183a Abs 2.

4

Es genügt aber nicht einfache Fahrlässigkeit, vielmehr muss sich der Täter grob fahrlässig iSd § 6 Abs 3 verhalten. Dies ist dann zu bejahen, wenn dem Täter eine ungewöhnliche und auffallende Sorglosigkeit unterlaufen ist und daher ...

StGB | Strafgesetzbuch

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.