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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 181 Fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Tatobjekt und äußere Tatseite
2
III.
Innere Tatseite
3
IV.
Strafe
4
V.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
5, 6
VI.
Tätige Reue
7

I. Allgemeines

1

§ 181 erfasst die fahrlässige Begehung des § 180 Abs 1. Er enthält darüber hinaus die in § 180 Abs 2 genannten Qualifikationen.

II. Tatobjekt und äußere Tatseite

2

Hinsichtlich Objekt und äußere Tatseite gelten die Ausführungen zu § 180 Rz 5 ff. Die objektive Sorgfaltswidrigkeit ist allein schon im Handeln entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag begründet. Hinsichtlich der Qualifikationen gelten die Ausführungen zu § 180 Rz 21 ff.

III. Innere Tatseite

3

Es ist Fahrlässigkeit (§ 6) erforderlich. Dabei genügt es, dass nur die Verunreinigung oder auch nur die potenzielle Gefährdung fahrlässig bewirkt wurden; die Tathandlung und der Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift (einen behördlichen Auftrag) können auch vorsätzlich begangen worden sein. Zur Irrtumsregelung s § 183a Abs 2.

IV. Strafe

4

Abs 1: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen; Abs 2, 1. Satz (Tier- und Pflanzenbestand, andauernde Verschlechterung, Beseiti...

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