TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 174 Fahrlässige Gefährdung durch Sprengmittel

Alexander Tipold

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Tatobjekt und äußere Tatseite
2
III.
Innere Tatseite
3
IV.
Abgrenzung
4
V.
Strafe
5, 6
VI.
Schutzvorschriften
79
VII.
Konkurrenz

I. Allgemeines

1

§ 174 bedroht denjenigen mit Strafe, der die im § 173 angeführte strafbare Handlung fahrlässig begeht. Im Übrigen entspricht der Tatbestand dem des § 173.

II. Tatobjekt und äußere Tatseite

2

Hins Objekt und äußere Tatseite s die Ausführungen bei § 173 Rz 2 ff. In Betracht kommt insb auch objektiv sorgfaltswidriges Verhalten (das unter den Voraussetzungen des § 2 auch in einem Unterlassen bestehen kann) bei der Zubereitung von Sprengstoffen (vgl SSt 50/46 = EvBl 1980/72), bei der Aufbewahrung, beim Transport und bei der an sich rechtmäßigen Verwendung von Sprengstoff als Sprengmittel.

III. Innere Tatseite

3

Der Unterschied zu § 173 liegt allein in der subjektiven Tatseite: es ist Fahrlässigkeit (§ 6) vorausgesetzt. Auch hier kann die Tathandlung vorsätzlich erfolgen und bloß die verlangte Gefahr fahrlässig herbeigeführt werden (SSt 50/46 = EvBl 1980/72; EvBl 1981/140 = RZ 1981/30).

IV. Abgrenzung

4

§ 172 ist im Verhältnis zu § 174 lex specialis. Hingegen ve...

StGB | Strafgesetzbuch

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.