StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 168a Ketten- oder Pyramidenspiele
Schrifttum
Battlogg, Die zivilrechtlichen Aspekte des Pyramidenspiels, ÖJZ 1998, 547; Iro, Pyramidenspiele sind verbotene Glücksspiele, RdW 1996, 297; Stricker, Ist jedes Pyramiden- oder Schneeballsystem auch ein Fall für die Strafgerichte? ÖJZ 2014, 2010. S auch Schrifttum zu § 168.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Äußere Tatseite | |
III. | Innere Tatseite | |
IV. | Versuch – Vollendung | |
V. | Beteiligung | |
VI. | Straflosigkeit | |
VII. | Strafe | |
VIII. | Abgrenzung und Konkurrenzen |
I. Allgemeines
1
Obwohl nach der Rsp Ketten- oder Pyramidenspiele als Glücksspiele iSd § 168 gewertet wurden (SZ 69/69; 15 Os 181/95; 14 Os 203/96; so auch Kirchbacher, WK2 § 168a Rz 3; ausführlich dazu Stricker, SbgK § 168a Rz 19, 78 ff), sah sich der Gesetzgeber veranlasst, mit dem StRÄG 1996 (BGBl 1996/762) einen eigenen Tatbestand zu schaffen.
2
Erfasst werden sollen alle auf dem Schneeballsystem beruhenden „Einsatz- und Gewinnerwartungssysteme“ (Ketten- oder Pyramidenspielsysteme) mit dem Erfordernis einer progressiven Beteiligung weiterer Teilnehmer (JAB 409 BlgNR 20. GP 9). Der Teilnehmer muss einen Vermögensvorteil einsetzen und dafür wird ihm ein Vermögensvorteil versprochen, abe...