StGB | Strafgesetzbuch
4. Aufl. 2017
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§ 161 Gemeinsame Bestimmungen über die Verantwortlichkeit leitender Angestellter
Schrifttum
Arnold, Strafrechtliche Organhaftung bei Kridadelikten, GesRZ 1973, 58; Brandstetter, Der „Strohmann-Geschäftsführer“ im Kridastrafrecht, ecolex 1992, 244; Karollus, Banken-, Gesellschafter- und Konzernleitungshaftung nach den „Eumig“-Erkenntnissen, ÖBA 1990, 337; Karollus, Verstärkter Gläubigerschutz bei Insolvenz einer GmbH & Co KG, ecolex 1990, 669; Karollus, Der aktuelle Fall. Vertragsabschluss mit einer zahlungsunfähigen GmbH: Schadenersatzpflicht des Geschäftsführers, wbl 1989, 117; Matouschek, Das Antikorruptionsgesetz, ÖJZ 1964, 477; Olscher, Kridadelikte und Organhaftung nach dem Strafgesetzbuch, GesRZ 1975, 80; Schiok, Die strafrechtliche Verantwortung der zur Vertretung berufenen sowie der „faktischen“ Organe von Handelsgesellschaften, LJZ 1993, 14. Vgl im Übrigen die Schrifttumsangaben zu den § 156 und 159.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | |
II. | Haftung nach § 161 Abs 1 erster Satz | |
III. | Haftung nach § 161 Abs 1 zweiter Satz | |
IV. | Haftung nach § 161 Abs 2 |
I. Allgemeines
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Die Kridadelikte sind überwiegend Sonderdelikte: Täter kann nur sein, wer die vom Gesetz geforderte Subjektqualität hat, mithi...