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Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Dokumentvorschau
Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 157 Schädigung fremder Gläubiger

Margarethe Flora

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1
II.
Tatsubjekt
2
III.
Äußere Tatseite
35
IV.
Innere Tatseite
6
V.
Vollendung – Versuch
7
VI.
Strafe
811
VII.
Konkurrenz
VIII.
Tätige Reue

I. Allgemeines

1

Die Bestimmung deckt sich iW mit dem früheren § 205b StG. Sie schützt die Befriedigungsrechte der Gläubiger gegen Handlungen Dritter, die ohne Einverständnis mit dem Schuldner handeln.

II. Tatsubjekt

2

Täter kann jeder sein, der nicht Schuldner (bzw leitender Angestellter iSd § 161) ist und sich auch nicht iSd § 12, 2. oder 3. Fall an vorsätzlichen Kridahandlungen des Schuldners beteiligt (§ 156 Rz 17). Das kann ein naher Angehöriger des Schuldners sein, ein Angestellter und jeder andere Außenstehende, gleichgültig, aus welchem Motiv er die Tathandlung setzt.

III. Äußere Tatseite

3

Die Tathandlungen entsprechen weitgehend jenen des § 156, es fehlt allerdings die Generalklausel, sodass die Aufzählung in § 157 taxativ ist (SSt 56/87 = EvBl 1986/96 = JBl 1986, 802 = RZ 1986/54). Eine auf sonstige Weise bewirkte Vermögensverringerung, etwa durch Verzicht oder durch Verfallenlassen eines exekutierbaren Rechtes, wird daher von § 157 nicht erfasst (vgl abermals SSt 56...

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