Leukauf/Steininger

StGB | Strafgesetzbuch

Kommentar | Strafgesetzbuch (vormals Leukauf/Steininger)

4. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-0898-3

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Leukauf/Steininger - StGB | Strafgesetzbuch

§ 143 Schwerer Raub

Margarethe Flora

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
13
II.
Raub im Rahmen einer krimineller Vereinigung (Abs 1, 1. Fall)
4, 5
III.
Raub unter Verwendung einer Waffe (Abs 1, 2. Fall)
615
IV.
Raub mit schweren Folgen (Abs 2)
1617c
V.
Strafe
VI.
Abgrenzung bzw Konkurrenz
1923

I. Allgemeines

1

§ 143 normiert mehrere strafsatzändernde Umstände, die teils als Deliktsqualifikationen, teils als Erfolgsqualifikationen konzipiert sind. Mit dem StRÄG 1987 wurde der Gesellschaftsraub (Verübung eines Raubes in Gesellschaft eines oder mehrerer Beteiligter) ein Bandenraub und mit dem StRÄG 2002 wurde der Begriff „Bande“ durch „kriminelle Vereinigung“ ersetzt.

2

Der Raub wird zum schweren Raub

1.

nach Abs 1, 1. Fall bei Begehung eines Raub...

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