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Wolm/Varga

SMG | Suchtmittelgesetz

Praxiskommentar der §§ 27-28a und 35-40 SMG

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4537-7

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Wolm/Varga - SMG | Suchtmittelgesetz

§ 39 Aufschub des Strafvollzuges

Johannes Varga/Philipp Wolm

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
14
II.
Anwendungsvoraussetzungen
5
A.
Materielle Voraussetzungen
1.
Straftaten
69
2.
Höhe der verhängten Strafe
a)
Höchstgrenze (Abs 1 Z 1)
1013
b)
Sonderfall: gefährliche Täter bei Beschaffungskriminalität (Abs 1 Z 2)
1416
3.
Gewöhnung an Suchtmittel
1722
4.
Bereitschaft zu gesundheitsbezogenen Maßnahmen
2326
B.
Verfahrensablauf
1.
Amtswegige Prüfung
2729
2.
Entscheidungszeitpunkt
3.
Bestimmung der gesundheitsbezogenen Maßnahme (Abs 2)
3134
4.
Dauer des Vollzugsaufschubs
35, 36
5.
Zuständigkeit und Rechtsschutz
37, 38
C.
Kontrolle der gesundheitsbezogenen Maßnahmen (Abs 3)
3941
D.
Widerruf des Strafvollzugsaufschubs (Abs 4)
1.
Widerruf wegen Verweigerung gesundheitsbezogener Maßnahmen (Z 1)
4345
2.
Widerruf wegen neuerlicher Verurteilung nach § 39 Abs 4 Z 2
4648
3.
Spezialpräventive Erforderlichkeit
III.
Judikatur

I. Allgemeines

1

Durch § 39 – und § 40 – hat der Gesetzgeber den in den Diversionsbestimmungen § 35–38 festgeschriebenen Grundsatz „Therapie statt Strafe“ durch das Prinzip „Therapie statt Strafvollzug“ umfassend ergänzt. Anders als § 35 ff stellt § 39 keine diversionelle Regelung dar, weil durch ihn kein Schuldspruch abgewendet wird, sondern nur ...

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