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Wolm/Varga

SMG | Suchtmittelgesetz

Praxiskommentar der §§ 27-28a und 35-40 SMG

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4537-7

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Dokumentvorschau
Wolm/Varga - SMG | Suchtmittelgesetz

§ 37 Vorläufige Einstellung durch das Gericht

Johannes Varga/Philipp Wolm

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
15
II.
Anwendungsvoraussetzungen
A.
Sinngemäße Anwendung der Voraussetzungen und Pflichten gemäß § 35
612
B.
Verfahrensrecht und Rechtsschutz
1321
C.
Überwachung gesundheitsbezogener Maßnahmen gemäß § 36 Abs 1 und Abs 2 durch das Gericht
2224
D.
Überwachung der Bewährungshilfe
III.
Judikatur

I. Allgemeines

1

In konsequenter Umsetzung des Grundsatzes „Therapie statt Strafe“, der insbesondere in den Diversionsbestimmungen des SMG zum Ausdruck kommt, ordnet § 37 eine diversionelle Verfahrenserledigung auch nach bereits erfolgter Anklageerhebung an. Die Bestimmung entspricht dadurch den Diversionsbestimmungen gemäß § 199 StPO und § 7 Abs 3 JGG und verleiht dem Grundsatz „Therapie statt Strafe“ auch im Hauptverfahren umfassende Geltung: Das Gericht, dem gemäß § 210 Abs 2 StPO die Leitung des Hauptverfahrens obliegt, hat das Verfahren unter sinngemäßer Anwendung der in § 35 angeführten Voraussetzungen vorläufig einzustellen. Dadurch erlaubt § 37, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, einen Urteilsspruch herbeizuführen, obwohl die Voraussetzungen für ein diversionelles Vorgehen vorliegen, durch das erkennende Gericht zu korrigieren.

2

Zumal § 37 d...

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