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Wolm/Varga

SMG | Suchtmittelgesetz

Praxiskommentar der §§ 27-28a und 35-40 SMG

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4537-7

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Wolm/Varga - SMG | Suchtmittelgesetz

§ 36 Überwachung der gesundheitsbezogenen Maßnahme und Durchführung der Bewährungshilfe

Johannes Varga/Philipp Wolm

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
1, 2
II.
Anwendungsvoraussetzungen
A.
Überwachung des Gesundheitszustandes (Abs 1)
3, 4
B.
Andere gesundheitsbezogene Maßnahmen (Abs 2)
5, 6
C.
Bewährungshilfe (Abs 3)
7

I. Allgemeines

1

In Anknüpfung an die Diversionsbestimmungen des § 35 regelt § 36 die Überwachung des Gesundheitszustandes und die Durchführung der Bewährungshilfe. Die Zuständigkeit der Überwachung wird dabei einerseits der Bezirksverwaltungsbehörde und andererseits der Staatsanwaltschaft zugewiesen. Aufgrund der Verweisung des § 37 hat das Gericht die Bestimmungen des § 36 nach Einbringen der Anklage sinngemäß anzuwenden.

2

Durch die Verständigungspflichten des § 36 sollen die notwendigen Informationen zur Prüfung einer nachträglichen Fortsetzung des Strafverfahrens nach § 38 der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt werden.

II. Anwendungsvoraussetzungen

A. Überwachung des Gesundheitszustandes (Abs 1)

3

Der vorläufige Rücktritt von der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft bzw die vorläufige Einstellung des Verfahrens durch das Gericht kann ua von einer ärztlichen Überwachung des Gesundheitszustandes ...

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