MSchG |Mutterschutzgesetz
1. Aufl. 2016
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§ 37 Strafbestimmungen
Übersicht
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I. | Strafbare Tatbestände | |
II. | Verantwortlichkeit | |
III. | Übertretung durch ein Organ einer Gebietskörperschaft | |
IV. | Vorgangsweise des Arbeitsinspektorats |
I. Strafbare Tatbestände
1
Folgende Tatbestände des MSchG stehen unter Strafsanktion:
§ 2a - Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Gefährdungsbeurteilung
§ 2b - Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Setzung von Maßnahmen bei Gefährdung
§ 3 Abs 1 - Beschäftigung einer werdenden Mutter im Zeitraum von acht Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin
§ 3 Abs 3 - Beschäftigung einer werdenden Mutter trotz Vorliegen des Freistellungszeugnisses
§ 3 Abs 6 - Nichteinhaltung der Meldepflicht an das Arbeitsinspektorat
§ 3 Abs 7 - Nichteinhaltung der besonderen Meldepflicht als Arbeitskräfteüberlasser
§ 4 Abs 1 - Übertretung der Generalklausel
§ 4 Abs 2 - Übertretung der Beschäftigungsverbote der Z 1-13
§ 4 Abs 3 - Übertretung des Beschäftigungsverbots bei besonderer Unfallgefahr
§ 4 Abs 5 - Übertretung der in Abs 5 genannten Beschäftigungsverbote
§ 4 Abs 6 - Übertretung der Nichtraucher/innen-Schutzbestimmung
§ 4a - Übertretung der Beschäftigungsverbote für stillende Mütter
§ 5 Abs 1 - Beschäftigung einer werdenden Mutte...