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Marat

MSchG |Mutterschutzgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-2469-3

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Marat - MSchG |Mutterschutzgesetz

§ 19

Eva-Maria Marat

Übersicht


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I.
Kompetenzen der Arbeitsinspektion
1- 3
II.
Vorgangsweise des Arbeitsinspektorats
4- 6

I. Kompetenzen der Arbeitsinspektion

1

Mit der MSchG-Novelle BGBl 1992/833 wurden der Arbeitsinspektion auch für die in Bundesdienststellen beschäftigten werdenden und stillenden Mütter bzw Dienstnehmerinnen nach der Entbindung ausdrücklich bestimmte Kompetenzen eingeräumt.

2

Für Bundesdienststellen gilt Folgendes:

  • Meldepflicht gem § 3 Abs 6 an das (örtlich zuständige) Arbeitsinspektorat mit den in dieser Bestimmung festgelegten Inhalten

  • Empfehlungen des Arbeitsinspektorats an den Dienststellenleiter betreffend folgende Bestimmungen:

    -

    § 4 (Beschäftigungsverbote für werdende Mütter),

    -

    § 4a (Beschäftigungsverbote für stillende Mütter),

    -

    § 5 Abs 4 (Vorschreibung von Maßnahmen über die Beschäftigungsverbote des § 5 Abs 1 bis 3 hinaus) und

    -

    § 9 Abs 3 und 4 (Vorschreibung von Stillräumen und Stillzeiten).

Keine Empfehlungen sind vorgesehen bei

  • mangelhafter Gefährdungsbeurteilung (§ 2a) bzw

  • bei nicht ausreichender Maßnahmensetzung (§ 2b),

obwohl diese Verpflichtungen auch für Bundesdienststellen mit einem 2-stufigen Etappenplan ( und ) für Bundesdienststellen in Kraft gesetzt worden sind.

3

Keine Empfe...

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