MSchG |Mutterschutzgesetz
1. Aufl. 2016
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S. VVorwort
Das Mutterschutzgesetz 1979 ist eine spezielle Schutznorm für Arbeitnehmerinnen und - was den Geltungsbereich betrifft - das umfassendste Gesetz im Bereich Arbeitnehmerschutz.
Vorläufer waren das Gesetz vom über den Schutz der erwerbstätigen Mutter, DRGBl I, S 321, und die Ausführungsverordnung vom , DRGBl I, S 324; diese Vorschriften wurden mit Verlautbarung des Mutterschutzgesetzes BGBl 1957/76 aufgehoben. Die Stammfassung des Jahres 1957 wurde häufig novelliert, auch mehrmals wegen der Einführung unterschiedlicher Möglichkeiten für die Inanspruchnahme von Karenz und Teilzeit. Eine Wiederverlautbarung des Gesetzes erfolgte mit BGBl 1979/221.
Die Pensionsreform auf Grund des VfGH-Urteils G223/88; G235/88; G33/90; G 63/90; G144/90 vom bedingte eine Novellierung mit arbeitsrechtlichen Begleitmaßnahmen und eine Überarbeitung der Beschäftigungsverbote durch BGBl 1992/833.
Die Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Mutterschutz-Richtlinie 92/85/EWG erforderte eine wesentliche Novellierung mit BGBl 1995/434.
Auf internationaler Ebene ist auf das ILO-Übereinkommen über den Mutterschutz (Nr 103) und auf die entsprechende ILO-Empfehlung (Nr 95) aus dem Jahr 1954 hinzuweisen.
Der vorli...