MRG | Mietrechtsgesetz
1. Aufl. 2013
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IV. Abschnitt - Besondere Verfahrensvorschriften
§ 25
(1) Über Anträge in den im folgenden genannten Angelegenheiten entscheidet das für Zivilrechtssachen zuständige Bezirksgericht, in dessen Sprengel das Gebäude liegt:
Vorliegen der überwiegenden Beeinflußbarkeit des Wärmeverbrauchs als Voraussetzung der verbrauchsabhängigen Aufteilung (§ 5 Abs. 1);
Aufteilung der gesamten Heiz- und Warmwasserkosten auf die einzelnen Nutzungsobjekte (§ 5 Abs. 1, § 10 bis 13);
Bestimmung der verbrauchsunabhängigen Aufteilung der Energiekosten infolge Untauglichkeit der Messung (§ 5 Abs. 2);
Durchsetzung des Anspruchs auf Ausstattung mit Vorrichtungen zur Erfassung (Messung) der Verbrauchsanteile (§ 6 Abs. 1 und 2) und der dazu erforderlichen Duldungspflichten (§ 6 Abs. 3);
Erhaltung, Wartung und Betrieb der gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage (§ 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1);
Trennung der Heiz- und Warmwasserkosten (§ 9);
Duldung der Erfassung (Messung) der Verbrauchsanteile sowie der Feststellung der beheizbaren Nutzfläche (§ 11 Abs. 2);
Legung der Abrechnung (§§ 17 bis 20, 22 Abs. 1 und 3);
Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Abrechnung (§§ 17 bis 20, 22 Abs. 1 und 3);
Durchsetzung des Anspruchs a...