MRG | Mietrechtsgesetz
1. Aufl. 2013
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Bundesgesetz über die sparsamere Nutzung von Energie durch verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenabrechnungsgesetz - HeizKG) sowie über Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes 1975, des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und des Mietrechtsgesetzes
BGBl Nr 827/1992 idF BGBl I Nr 25/2009
Inhaltsverzeichnis
I. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 Verhältnis zu anderen Regelungen
II. Abschnitt
Aufteilung der verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkosten und Ermittlung der Verbrauchsanteile
§ 5 Voraussetzungen für die Verbrauchsermittlung
§ 6 Ausstattung mit Vorrichtungen zur Erfassung (Messung) der Verbrauchsanteile
§ 7 Maßnahmen zur sparsameren Nutzung von Energie
§ 9 Trennung der Heiz- und Warmwasserkosten
§ 10 Verbrauchsabhängige Aufteilung der gesamten Heiz- und Warmwasserkosten
§ 11 Ermittlung der Verbrauchsanteile
§ 12 Aufteilung der nicht verbrauchsabhängigen Anteile an den Heiz- und Warmwasserkosten
§ 13 Zulässige Vereinbarungen; ergänzende Regelungen
§ 14 Wechsel des Wärmeabnehmers oder Wärmeabgebers
§ 15 Ersichtlichmachung der Aufteilungsschlüssel im Grundbuch
III. Abschnitt
Abrechnung
§ 17 Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
§ 18 Information über die Abrechnung (Abrechnungsübersicht)
§ 19 Einsicht in Abrechnung und Belegsammlung
§ 20 Durchsetzung der Abrechnung
§ 21 Vorauszahlung und Folgen der Abrechnung
§ 22 Nachträgliche Berichtigung der Abrechnung
§ 23 Zwischenermittlung; Überschüsse und Fehlbeträge
§ 24 Genehmigung der Abrechnung
§ 24a Nachträgliche Inbetriebnahme einer Zusatzheizung
S. 544IV. Abschnitt
Besondere Verfahrensvorschriften
§ 25 Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
V. Abschnitt
§ 26 Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 1975
VI. Abschnitt
§ 27 Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes
VII. Abschnitt
§ 28 Änderung des Mietrechtsgesetzes
VIII. Abschnitt