Lenk/Nikodem/Winalek/Weinzinger

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1927-9

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MRG | Mietrechtsgesetz (1. Auflage)

II. Abschnitt - Inkrafttreten, Vollzugsklausel

§ 1

(1) Der I. Abschnitt tritt mit in Kraft.

(1a) § 5 Abs. 1 und 2 in der Fassung der Wohnrechtsnovelle 2009, BGBl. I Nr. 25/2009, tritt mit in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.

(Anm.: Zu § 5, BGBl. Nr. 800/1993)

§ 2

§ 5 des Richtwertgesetzes in der Fassung dieses Bundesgesetzes gilt für die Höhe der Richtwerte ab dem ; für die Richtwerthöhe vor diesem Zeitpunkt gilt diese Bestimmung in ihrer früheren Fassung.

MRG | Mietrechtsgesetz

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