Lenk/Nikodem/Winalek/Weinzinger
MRG | Mietrechtsgesetz
Kommentar
1. Aufl. 2013
ISBN: 978-3-7073-1927-9
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MRG | Mietrechtsgesetz (1. Auflage)
a) durch Untergang der Sache;
§ 1112
Der Bestandvertrag löset sich von selbst auf, wenn die bestandene Sache zu Grunde geht. Geschieht dies aus Verschulden des einen Theiles, so gebührt dem andern Ersatz; geschieht es durch einen Unglücksfall, so ist kein Theil dem andern dafür verantwortlich.