Lenk/Nikodem/Winalek/Weinzinger

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1927-9

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Lenk/Nikodem/Winalek/Weinzinger - MRG | Mietrechtsgesetz

§ 33 Gerichtliche Kündigung

Friederike Lenk

Übersicht

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I.
Gerichtliche Kündigung (§ 33)
1
A.
Kündigungsverzicht
2
B.
Form der Kündigung
3
C.
Kündigungstermine- und fristen
4
D.
Aufkündigung nach dem MRG
5
E.
Anführung von Kündigungsgründen
6
F.
Nachträgliches Unwirksamwerden (§ 33 Abs 2)
7
G.
Begriff des groben Verschuldens
8–11
H.
Kostenersatz gemäß § 33 Abs 2
12

I. Gerichtliche Kündigung (§ 33)

1

Aufkündigung ist die einseitige, widerspruchsfreie und empfangsbedürftige Erklärung des Vermieters oder des Mieters, ein Mietverhältnis unter Einhaltung einer bestimmten Frist zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzulösen. Im MRG-Bereich bedarf die Aufkündigung eines Kündigungsgrundes gemäß § 30. Gemäß § 31 ist auch eine Teilkündigung möglich. Jedenfalls setzt die Aufkündigung das Beste...

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