MRG | Mietrechtsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 32 Ersatzbeschaffung
Literatur
Hausmann/Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht, § 32 MRG; Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht 22 (2009), § 32 MRG; Lindinger, Kündigungsgründe im Schatten der Baukonjunktur - Die Kündigungsmöglichkeiten gem § 30 Abs 2 Z 14 und 15 MRG, immolex 2011, 134.
Übersicht
Rz
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I. | Ersatzbeschaffung (§ 32) | 1 | |
A. | Inhalt des Ersatzanbotes | 2 |
I. Ersatzbeschaffung (§ 32)
1
Bei den Kündigungsgründen des § 30 Abs 1 Z 9, 11,14 bis 16 muss der Vermieter dem Mieter Ersatz anbieten. Der Vermieter kann den Ersatz schon in der Kündigung anbieten oder sich das Ersatzanbot ausdrücklich vorbehalten und im Laufe des Verfahrens nachtragen. Fehlt das Ersatzanbot in der Aufkündigung und wurde es auch nicht ausdrücklich vorbehalten, so ist die Aufkündigung ohne weitere Prüfung aufzuheben.
Über das Vorliegen des Kündigungsgrundes ist durch Zwischenurteil zu entscheiden. Wurden weitere Kündigungsgründe geltend gemacht, die keines Ersatzes bedürfen, so ergeht nur bei Verneinung dieser weiteren Kündigungsgründe ein Zwischenurteil. Wenn der Vermieter die anderen Gründe aufrechterhalten will, muss er das Zwischenurteil anfechten.
Die Rechtskraft des Urteils bzw der Ablauf der Einwendungsfrist löst die dreimonatige materielle Frist aus, b...