Lenk/Nikodem/Winalek/Weinzinger

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1927-9

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Lenk/Nikodem/Winalek/Weinzinger - MRG | Mietrechtsgesetz

§ 29 Auflösung und Erneuerung des Mietvertrages; Zurückstellung des Mietgegenstandes

Peter Winalek

Übersicht der Kommentierung

Rz


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I.
Untergang des Mietgegenstandes
2–4
II.
Beendigung von befristeten Mietverträgen
5
A.
Schriftformgebot
6–8
B.
Zwingende Mindestbefristung bei Wohnungsmieten
9
C.
Kündigung eines befristeten Mietvertrages durch den Mieter
10, 11
D.
Stillschweigende Verlängerung eines befristeten Mietvertrages
12–17
E.
Übergabeauftrag
18–20
F.
Erneuerung von befristeten Mietverträgen
21
G.
Aufhebung von Mietverträgen gem § 1118 ABGB
1.
Allgemeines
22–26
2.
Säumnis bei Mietzinszahlung
27–30
3.
Erheblich nachteiliger Gebrauch
31–34

Vorspann

1

Abs 1 Z 1 regelt den Endigungsgrund der Aufkündigung. Siehe hiezu die Ausführungen zu den §§ 30 bis 32.

I. Untergang des Mietgegenstandes

2

Ein Mietvertrag endet gemäß § 29 Abs 1 Z 2 durch den Untergang des Mietgegenstandes, wenn und soweit keine Pflicht zur Wiederherstellung (siehe § 7) besteht. Gemäß § 7 besteht eine Wiederherstellungspflicht dann, wenn der Mietgegenstand durch Zufall zur Gänze oder zum Teil unbrauchbar wird und eine Wiederherstellung baurechtlich zulässig und bautechnisch möglich ist. Soweit den Vermieter eine Wiederh...

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