MRG | Mietrechtsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 27 Verbotene Vereinbarungen und Strafbestimmungen
Literatur
Hausmann/Vonkilch, Österreichisches Wohnrecht, § 27 MRG; Würth/Zingher/Kovanyi, Miet- und Wohnrecht 22 (2009), § 27 MRG; Beclin, Nochmals zur Verjährung der Rückerstattung von Kreditzinsen, ecolex 2003, 653; Vonkilch, Wann verjähren bei Langzeitverträgen Rückforderungsansprüche wegen überhöhten Entgelts?, wobl 2003, 161.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Verbotene Vereinbarungen und Strafbestimmungen (§ 27) | 1-3 |
II. | Katalog der nichtigen und darüber hinaus verbotenen Vereinbarungen | 4 |
III. | Rückforderungsanspruch gemäß § 27 Abs 3 | 5 |
IV. | Aktivlegitimation | 6 |
V. | Passivlegitimation | 7 |
VI. | Zulässige Ablösen | 8 |
VII. | Ablösezahlungen im Verhältnis Vermieter - Mieter | 9 |
VIII. | Ablösezahlungen im Verhältnis Vormieter - Nachmieter | 10 |
IX. | Abgeltung der Maklertätigkeit | 11 |
X. | Keine gleichwertige Gegenleistung | 12 |
XI. | Verjährung des Rückforderungsanspruches | 13 |
XII. | Verwaltungsübertretung gemäß § 27 Abs 5 | 14 |
I. Verbotene Vereinbarungen u nd Strafbestimmungen (§ 27)
Der Gesetzgeber strebte mit § 27 keine grundsätzliche Änderung der früheren Rechtslage an. Damit bleibt die bisherige Rechtsprechung relevant. Eine Änderung trat nur insoweit ein, als der Vermieter nun gemäß § 10 eine geleistete Ablöse auf d...