Lenk/Nikodem/Winalek/Weinzinger

MRG | Mietrechtsgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1927-9

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Lenk/Nikodem/Winalek/Weinzinger - MRG | Mietrechtsgesetz

§ 23 Aufwendungen für die Hausbetreuung

Thomas Nikodem

Übersicht der Kommentierung

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I.
Allgemeines
1–3
II.
Umfang der Hausbetreuung (Abs 1)
4
III.
Aufwendungen für die Hausbetreuung (Abs 2)
5–7
A.
Entgelt im Fall der Beschäftigung eines Dienstnehmers
8–12
B.
Hausbetreuung durch einen Werkunternehmer
13
C.
Hausbetreuung durch den Vermieter
14, 15
D.
Beitrag für Hausbesorgerarbeiten (§ 23 aF)
16–24

I. Allgemeines

1

Nach einer Änderung durch BGBl Nr 559/1985 blieb § 23 bis zur WRN 2000 unverändert in der nachstehenden Fassung bestehen:

Beitrag für Hausbesorgerarbeiten

§ 23. (1) Der Beitrag für Hausbesorgerarbeiten besteht aus

1.

 den dem Hausbesorger gebührenden Entgelten und Ersätzen zuzüglich der Kosten der für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Gerätschaften und Materialien sowie der Kosten für das Ausmalen der Hausbesorgerwohnung;

2.

 den gemäß § 13 Abs. 3 des Hausbesorgergesetzes, BGBl. Nr. 16/1970, zuletzt geändert durch ...

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