MRG | Mietrechtsgesetz
1. Aufl. 2013
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§ 18b Kosten von Sanierungsmaßnahmen
WSG
§ 11. Als Sanierungsmaßnahmen gelten Erhaltungsarbeiten im Sinne des Mietrechtsgesetzes und Verbesserungsarbeiten. Sanierungsmaßnahmen sind insbesondere:
die Errichtung oder Umgestaltung von der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Räumen oder Anlagen, wie Wasserleitungs‑, Stromleitungs‑, Gasleitungs- und Sanitäranlagen, Zentralheizungsanlagen mit oder ohne Anschluß an Fernwärme, Personenaufzüge sowie zentrale Waschküchen,
die Herstellung des Anschlusses bestehender oder geplanter Zentralheizungsanlagen an Fernwärme,
die Errichtung oder Umgestaltung von Wasserleitungen, Stromleitungen, Gasleitungen sowie von Sanitär- oder Heizungsanlagen in Wohnungen,
Maßnahmen zur Erhöhung des Schall- oder Wärmeschutzes, wie die Verbesserung der Schall- oder Wärmedämmung von Fenstern, Außentüren, Außenwänden, Dächern, Kellerdecken, Decken über Durchfahrten oder obersten Geschoßdecken,
Maßnahmen zur Verminderung des Energieverlustes oder des Energieverbrauches von Zentral(Etagen)heizungen oder Warmwasserbereitungsanlagen,
Maßnahmen zur Erhöhung des Feuchtigkeitsschutzes,
die Vereinigung von Wohnungen oder von sonstigen Räumen zu Wohnungen,
die Teilung von Wohnungen, unabhä...