KBGG | Kinderbetreuungsgeldgesetz
4. Aufl. 2023
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§ 5a Festlegung und Änderung der Anspruchsdauer
1
Der Anspruch auf KBG bleibt auch durch die Novelle BGBl I 2016/53 ein einheitlicher; er ist ein von der Betreuung eines Kindes im gemeinsamen Haushalt abhängiger Anspruch, den die Eltern wahlweise ausüben können (10 ObS 151/11w). Es handelt sich nicht um getrennte Ansprüche des einen oder des anderen Elternteils (RS 0129826).
2
Trotz neuer Flexibilität wird vorausgesetzt, dass bei der erstmaligen Antragstellung die Anspruchsdauer verbindlich festgelegt wird. Konsequenz daraus ist, dass der Gesetzgeber nicht in Anspruch genommene Tage (der Anspruch stellt nur auf volle Tage ab!) „ausnahmslos“ als verfallen erklärt (Abs 1).
3
Verstärkt wird diese Wirkung dadurch, dass beide Elternteile an den gewählten Tagesbetrag gebunden sind. Die dem zweitantragstellenden Elternteil zur Verfügung stehende Anspruchsdauer hängt somit (auch) vom feststehenden Tagesbetrag ab. Gewollt ist eine einvernehmliche Vorgangsweise beider Elternteile (1110 BlgNR 25. GP, 6). In den Materialen ist beispielhaft genannt, dass, wenn vom ersten Elternteil eine Gesamt-Anspruchsdauer von 730 Tagen gewählt wurde, der unübertragbare Teil für jeden Elternteil 182 Tage beträgt und d...