IT-Kollektivvertrag
2. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 13 Weihnachtsremuneration und Urlaubszuschuss
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Grundsätzliche Bemerkungen | |
II. | Grundsätzlicher Anspruch | |
III. | Definition des Monatsgrundgehalts | |
IV. | Mehrstunden iRd Sonderzahlungen | |
V. | Wechsel des Arbeitszeitausmaßes, Mischberechnung | |
VI. | Berechnung der Sonderzahlung bei Ende der Lehrzeit | |
VII. | Unterjähriger Ein- oder Austritt | |
VIII. | Fälligkeit | |
IX. | Rückverrechnung | |
X. | Auszahlung in Teilbeträgen | |
XI. | Sonderzahlung folgt dem Schicksal der Entgeltfortzahlung | |
XII. | All-In-Vereinbarungen vs Überstundenpauschalen |
I. Grundsätzliche Bemerkungen
1
Eine Besonderheit des österreichischen Arbeitsrechts bzw der österreichischen Lohn- und Gehaltspolitik ist das Institut der Sonderzahlungen. Unter den Begriffen „Urlaubszuschuss“und „Weihnachtsremuneration“bzw „13. und 14. Monatsgehalt“ bzw „Sonderzahlungen“ oder „Remunerationen“sind gehaltsrechtliche Ansprüche des Arbeitnehmers erfasst, die ihre Rechtsgrundlage ausschließlich in einem Kollektivvertrag, aber nicht in einem arbeitsrechtlichen Gesetz haben (auch geläufiger ist der Begriff des „Urlaubsgeldes“, worunter ebenso die Sonderzahlungen zu verstehen sind; vgl im Detail Wiesinger in Hitz/Schrenk [Hrsg] KomKo, Praxis...