IT-Kollektivvertrag
2. Aufl. 2021
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§ 11 Anrechnung von Mittelschulstudien bei Bemessung der Urlaubsdauer
Übersicht der Kommentierung
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I. | Gesetzliche Grundlagen | ||
A. | Karenzzeiten im laufenden Arbeitsverhältnis | ||
II. | Anrechnung von Vordienstzeiten laut UrlG | ||
A. | Sonderfall Studienzeiten | ||
III. | Anrechnung von (bestimmten) Schulzeiten nach IT-KV | ||
A. | Praktische Vorgehensweise | ||
B. | Risikoabwägung |
I. Gesetzliche Grundlagen
1
§ 2 Abs 1 UrlG regelt das Ausmaß des Anspruchs auf Erholungsurlaub für den Arbeitnehmer. Dieses beträgt bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren 30 Werktage und erhöht sich nach Vollendung des 25. Dienstjahres auf 36 Werktage.
In der Praxis werden die Werktage auf Arbeitstage umgerechnet, wodurch der Arbeitnehmer laut Gesetz einen Urlaubsanspruch von 25 bzw 30 Arbeitstagen hat. Anders ausgedrückt beträgt der Urlaubsanspruch fünf Wochen bzw im erhöhten Ausmaß sechs Wochen pro Arbeitsjahr.
A. Karenzzeiten im laufenden Arbeitsverhältnis
Ergänzend ist zu beachten, dass auch gewisse Elternkarenzzeiten für die Bemessung des Urlaubsausmaßes bzw die Erreichung der sechsten Urlaubswoche zu berücksichtigen sind. Während nach der Rechtslage für Geburten bis max zehn Monate der ersten Karenz anzurechnen waren, sind Karenzzeiten für Ge...