IT-Kollektivvertrag
2. Aufl. 2021
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§ 23 Bildungszertifizierung
Übersicht
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I. | Hintergrund |
I. Hintergrund
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Der mit ersatzlos aus dem IT-KV gestrichene § 23 enthielt die Möglichkeit für Arbeitgeberbetriebe, ihre Bestrebungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung durch eine neutrale Zertifizierungsstelle dokumentieren zu lassen.
Mangels entsprechender Nachfrage ist dieses Modell mit ausgelaufen.