IT-Kollektivvertrag
2. Aufl. 2021
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§ 19a Beiträge an Pensionskassen
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches | |
II. | Welche Gehaltserhöhungen oder ‑umwandlungen sind möglich? | |
III. | Formvorschrift |
I. Grundsätzliches
1
Zu § 19a IT-KV ist anzumerken, dass bei dieser Regelung nur eine Einzahlung in die Pensionskasse möglich ist, aber nicht in eine betriebliche Vorsorgekasse oder sonstige Varianten. Es handelt sich dabei um keine planwidrige Lücke, die durch Analogie geschlossen werden kann.
2
Hintergrund des vermeintlichen Redaktionsversehens ist vielmehr, dass die Arbeitnehmervertretung ausschließlich der Aufnahme der Pensionskassenregelung in den IT-KV zugestimmt hat, aber die seit Jahren bestehende Forderung der Arbeitgeberseite, auch andere Formen im Kollektivvertrag (wie etwa die betriebliche Kollektivversicherung) zu verankern, immer wieder ablehnt.
II. Welche Gehaltserhöhungen oder ‑umwandlungen sind möglich?
3
Die Regelung umfasst die Möglichkeit, eine allfällige Überzahlung bzw jährliche Erhöhung in eine Pensionskasse einzuzahlen. Naturgemäß kann das kollektivvertragliche Mindestgrundgehalt nicht geschmälert werden. Dieses muss jedenfalls als Naturalgehalt ausbezahlt werden.
4
§ 19a IT-KV schafft die Möglichkeit, „anste...