GmbHG | GmbH-Gesetz
2. Aufl. 2018
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§ 13 SpaltG Beilagen zur Anmeldung
Materialien: Stammfassung: EU-GesRÄG (BGBl 1996/304), RV 32 BlgNR 20. GP 6;
GesRÄG 2011 (BGBl I 2011/53): RV 1252 BlgNR 24. GP 113.
Literatur: Gugerbauer, EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz und kartellrechtliches Durchführungsverbot, GesRZ 1996, 220; Hügel, Das neue Spaltungsgesetz und die Reform des Umgründungsrechts, ecolex 1996, 527; Kalss, Gesellschaftsrechtliche Implikationen im Grundverkehrsrecht, wobl 1996, 1; Kalss, Verschmelzung – Spaltung – Umwandlung2 (2010); Keller, Firmenbuchrechtliche Anmeldung und Eintragung von Umstrukturierungsvorgängen mit Gesamtrechtsnachfolgewirkung, ecolex 2014, 531; Napokoj, Praxishandbuch Spaltung2 (2015); Nowotny G., Die Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts in Umgründungs- und Sacheinlagefällen, NZ 2006, 257.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Notwendige Unterlagen | ||
A. | Spaltung zur Neugründung | ||
B. | Spaltung zur Aufnahme | ||
III. | Form der Unterlagen |
I. Allgemeines
1
§ 13 SpaltG führt die notwendigen Beilagen zur Anmeldung – allerdings nicht vollständig – an. Zusätzliche Unterlagen sind beispielsweise im Hinblick auf eine Satzungsänderung der übernehmenden Gesellschaft erforderlich. Zu unterscheiden ist zwischen der Vorlagepflicht der Geschäfts...